Kammerwahlen 2026

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (LÄK RLP) in Mainz ist die berufliche Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte des Bundeslandes. Die 1947 gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sowohl Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung als auch gesetzlich übertragene öffentliche Aufgaben im Gesundheitswesen wahr.

Seit fast 80 Jahren vertritt die LÄK Rheinland-Pfalz die Interessen von aktuell mehr als 25.000 Ärztinnen und Ärzten. Rheinland-Pfalz verfügt als eines von nur zwei Bundesländern über vier Bezirksärztekammern. Daher sind die Ärztinnen und Ärzte nicht nur in der Landesärztekammer, sondern auch in ihrer jeweiligen Bezirksärztekammer in Koblenz, in der Pfalz, in Rheinhessen oder in Trier Mitglied.

Grundlage der Arbeit ist das Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz. Es überträgt der Ärzteschaft die Verantwortung, berufliche und ethische Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Dieses Prinzip der Selbstverwaltung folgt dem Gedanken der Subsidiarität: Was der Berufsstand fachlich selbst sachgerecht regeln kann, muss nicht staatlich verordnet werden. Dieses Privileg genießen nur wenige freie Berufe.

Die Organe der Ärztekammern sind demokratisch legitimiert. Regelmäßig werden Briefwahlen durchgeführt. Dabei bestimmen alle Kammermitglieder die Delegierten der Vertreterversammlungen auf Grundlage von Listenwahlen. Die gewählten Delegierten vertreten die Interessen der Ärzteschaft für eine Amtszeit von fünf Jahren.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz umfasst 80 Mandate. Aus ihrer Mitte werden Präsidentin oder der Präsident, deren Stellvertreter, der Vorstand sowie die Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen gewählt.

Der Erfolg der ärztlichen Selbstverwaltung lebt vom Engagement ihrer Mitglieder. Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte bringen sich ehrenamtlich in Vertreterversammlungen, Ausschüssen, Arbeitskreisen, Kommissionen, für Facharztprüfungen und in der Gutachterkommission ein. Dieses Engagement ist Ausdruck einer lebendigen und zukunftsorientierten Selbstverwaltung.

Die Ärztekammern bieten die Möglichkeit, die Zukunft des Berufsstandes aktiv mitzugestalten. Jedes Kammermitglied kann durch die Teilnahme an den Kammerwahlen Einfluss nehmen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Legitimation und Handlungsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung.

Anfang September 2026 erhalten alle Kammermitglieder per Post ihre Wahlunterlagen für die Neuwahl der Delegierten der Vertreterversammlungen in der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sowie in ihrer jeweiligen Bezirksärztekammer. Die Wahlfrist endet am 23. September 2026 um 18 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Stimmzettel beim Wahlleiter eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden.

Kernaufgaben der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz:

  • Die gemeinwohlorientierte Vertretung der beruflichen Belange der Ärzteschaft gegenüber der Politik, dem Landesparlament, den Parteien, der Landesregierung und den Medien.
  • Die Gewährleistung einer strukturierten und qualitätsgesicherten Weiterbildung der Ärzteschaft. Die von der Kammer beschlossene und überwachte Weiterbildungsordnung regelt alles – von den Inhalten bis zum Erwerb des Facharztes. Die Durchführung der Weiterbildungsprüfungen obliegt den vier Bezirksärztekammern.
  • Die kontinuierliche Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz durch Vorgaben und Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung (Akademie für ärztliche Fortbildung).
  • Die Sicherung einer zukunftsfesten und verlässlichen berufsständischen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Ärztinnen und Ärzte.
  • Die Konkretisierung der ethischen Standards und des daraus folgenden beruflichen Verhaltens in der Berufsordnung.
  • Die Beteiligung an dem Krankenhausplanungsausschuss der Landesregierung.
  • Die Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung.
  • Die sachkundige Beratung und Erarbeitung von Stellungnahmen oder Fachgutachten für Regierung, Parlament und Behörden. Die Benennung von Sachverständigen.
  • Die Schlichtung bei Streitigkeiten und objektive Klärung von ärztlichen Behandlungsfehlervorwürfen durch die unabhängige Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler.
  • Die Bürgerberatung und Förderung der Prävention.