Konkrete Krankenhausplanung kritisch prüfen

Wir garantieren die Ausrichtung an der Weiterbildungsordnung

Dr. med. Hans-Albert Gehle

Dr. med. Hans-Albert Gehle

Stefanie Oberfeld

Stefanie Oberfeld

Uli Feltkamp

Uli Feltkamp

Von Dr. med. Hans-Albert Gehle, Stefanie Oberfeld und Uli Feltkamp

Die Rahmenbedingungen unseres Gesundheitssystems werden zunehmend schwieriger. Das erfordert eine kluge und weitsichtige ärztliche Vertretung. Das gilt insbesondere bei der Krankenhausplanung. Ärztlicher Sachverstand und medizinische Qualitätskriterien sind ausschlaggebend. Nur so kann auch in Zukunft eine Gesundheitsversorgung und Krankenversorgung in hoher Qualität gelingen. Im Dialog mit Ministerien und Stakeholdern der Gesundheitsversorgung vertritt die Ärztekammer Westfalen-Lippe die Interessen der Ärzteschaft und Patienten. Dank ihrer Kompetenz in medizinischen und gesundheitspolitischen Fragen schafft sie sich in Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen einflussreich und fachkundig Gehör.

Als Delegierte des Marburger Bundes streiten wir in der Ärztekammer für eine sinnvolle Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungsstrukturen in unserer Region. Wir setzen uns dafür ein, dass die immer knapper werdenden Ressourcen so genutzt werden, dass Patientinnen und Patienten die Diagnostik und Therapie erhalten, die sie medizinisch benötigen. Unsere Krankenhauskommission bringt regelhaft differenzierte Kenntnisse medizinischer Sachverhalte in Diskussionen mit dem Gesundheitsministerium über die Bedarfsplanung und strukturelle Entscheidungen im stationären Bereich und in der Notfallversorgung ein. So konnte auch eine initial angedachte Krankenhausplanung, rein auf Grundlage des DRG-Systems verhindert werden.

Ärztinnen und Ärzte müssen die Planungen jetzt mitgestalten

Ziel des Gesundheitsministeriums ist es, flächendeckend eine hohe Qualität in der medizinischen Versorgung herzustellen. Die Versorgung soll am tatsächlichen regionalen Bedarf ausgerichtet werden, mit ortsnaher Erreichbarkeit. Aber auch mit Zentralisierung hochspezialisierte Leistungen. Allen war klar, dass dies zu weitreichenden Änderungen führen muss– auch dem Wegfall von Abteilungen. Darum müssen Ärztinnen und Ärzte die Planungen mitgestalten.

Die beiden Ärztekammern in NRW haben die Aufstellung des neuen Krankenhausplans sehr aktiv begleitet. Wir, die Delegierten des Marburger Bundes, haben uns maßgeblich in die Erstellung der Systematik eingebracht. Nur durch sie ist es gelungen, eine Ausrichtung an der Weiterbildungsordnung zu erreichen! Die Zusammengehörigkeit von Strukturmerkmalen und medizinischen Qualitätskriterien wurde durch ärztlichen Sachverstand bewusstgemacht. Absehbare Umsetzungsprobleme werden permanent diskutiert!

Mit dem Start des zweiten Anhörungsverfahrens im Juni wird die Reform nun erstmals konkret. Wir als Ärztekammer und hier insbesondere die betroffenen angestellten Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken sind gefragt, die Neuausrichtung der stationären Versorgung in NRW kritisch zu prüfen.

Delegierte des Marburger Bundes haben schon auf erste Unstimmigkeiten und redaktionelle Fehler, aber vor allem auch Mängel in der Versorgung und vereinzelt zu großen Distanzen für Patientinnen und Patienten aufmerksam gemacht. Sie sorgen dafür, dass das Ministerium darauf hingewiesen wird. In den Ärztekammern werden diese Prozesse entscheidend vom Einfluss der gewählten Marburger Bund-Delegierten begleitet.

Wir fordern, dass ärztliche Weiterbildung auch zukünftig in hoher Qualität flächendeckend und für alle möglich ist! Wir fordern, dass die nachfolgenden Ärztinnen und Ärzte nahtlos ihre Weiterbildung in dem von ihnen angestrebten Fach absolvieren können! Wir fordern, dass die regionale Versorgungslage auch künftig keine Lücken hat! Wir Ärztinnen und Ärzte müssen dafür sorgen, dass medizinisch hochwertige und zugewandte Patientenversorgung selbstverständlich ist und nicht ökonomischen Zwängen geopfert wird. Klarer denn je muss unser Credo lauten, dass die Qualität der Behandlung im Krankenhaus von der Qualifikation und Zahl beschäftigter Ärztinnen und Ärzte abhängig ist.

Darum brauchen wir für Ärztinnen und Ärzte festgeschriebene Personalbemessungen, aus denen geht hervor, wie viel ärztliches Personal für das Betreiben einer Fachabteilung tatsächlich erforderlich ist. So funktioniert aktive Qualitätssicherung! Und die liegt uns in der Ärztekammer Westfalen-Lippe besonders am Herzen! Und natürlich drängen wir darauf, dass das Land unseren Kliniken eine auskömmliche Investitionsfinanzierung bietet. Aber auch der Bund muss ein „neues“ Finanzierungssystem schaffen. Nur so wird den neu aufgestellten Kliniken ermöglicht, die stationäre Versorgung in der Zukunft auch nachhaltig leisten zu können.

Bei all diesen Aspekten der Reform sind wir als Marburger Bund berufspolitisch gefragt! Einzig der Marburger Bund engagiert sich in diesen Themenfeldern für die angestellten Ärztinnen und Ärzte! Dafür brauchen wir Ihre Stimme bei der Kammerwahl! Schaffen Sie mit Ihrem Votum einen starken Marburger Bund. Dann können wir für Sie Einfluss nehmen! Mit Ihrer Stimme für die Liste „Marburger Bund– Krankenhaus und mehr“ legen Sie das Fundament für unseren gemeinsamen Erfolg in den nächsten fünf Jahren und für eine zukunftssichere und hochwertige Patientenversorgung.